FC Erzgebirge Aue legt Einspruch ein
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am 17.07.2018 den Präsidenten des Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue e. V., Helge Leonhardt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Präsident Leonhardt hatte sich nach dem Zweitligaspiel bei Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 in verschiedenen TV-Interviews angeblich unsportlich in Richtung Schiedsrichterteam geäußert und dabei Bedenken bezüglich Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit vorgebracht.
1.000 Euro Geldstrafe für Robin Lenk
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am 17.07.2018 Herrn Robin Lenk, Co-Trainer der ersten Herrenmannschaft des Zweitligisten FC Erzgebirge Aue e. V., im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Robin Lenk hatte sich in der 63. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 mehrmals unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) aus dem Innenraum verwiesen worden.
Dazu erklärt der FC Erzgebirge Aue e. V., vertreten durch Präsident Helge Leonhardt:
„Wir haben gegen das zuerst angeführte Urteil fristgerecht Einspruch eingelegt. Da unser Anwalt und Vorstandsmitglied Kay Werner aktuell urlaubsbedingt ortsabwesend ist und ich mit der Mannschaft im Trainingscamp weile, haben wir um eine Fristgewährung bis zum 27. Juli 2018 gebeten. Dem Urteil gegen Co-Trainer Robin Lenk haben wir zugestimmt.“