DFB-Bundesgericht reduziert Fandrich-Sperre
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Strafmaß für den Spieler Clemens Fandrich vom Zweitligisten FC Erzgebirge Aue in der mündlichen Berufungsverhandlung reduziert. Es verurteilte den 30-Jährigen wegen grober Unsportlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten zu einer Sperre von sieben Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagt zum Urteil: „Unserer Überzeugung nach hat Clemens Fandrich den Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin aus nächster Nähe so vehement angebrüllt, dass dabei auch Speichel den Schiedsrichter-Assistenten im Gesicht getroffen hat. Es blieben aber letzte Zweifel, ob er tatsächlich Herrn Potemkin absichtlich ins Gesicht spucken wollte.“
Der Spieler des Zweitligisten war zunächst am 4. November vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten für sieben Monate gesperrt worden. Das Gremium hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm Fandrich in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe.
Fandrich selbst bestreitet den Vorwurf und hatte gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts fristgerecht Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt.
Quelle: DFB.de
FCE-Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied KAY WERNER
CLEMENS FANDRICH