DFB-Urteil: Keine Sperre für Sebastian Hertner
Wie der DFB heute dem FC Erzgebirge Aue mitteilte, wird das Verfahren gegen Sebastian Hertner eingestellt und die Vorsperre (ein Spiel) aufgehoben. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung:
Das DFB-Sportgericht hat das Verfahren gegen Sebastian Hertner vom Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue per Einzelrichterentscheidung eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist Hertner am kommenden Freitag (18:30 Uhr, live bei Sky) gegen den 1. FC Nürnberg spielberechtigt. Das Gericht entsprach damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.
Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe), der Hertner am vergangenen Freitag in der 42. Minute des Zweitligaspiels beim TSV 1860 München wegen eines absichtlichen Handspiels des Feldes verwiesen hatte, räumte nach Betrachtung der Fernsehbilder einen Wahrnehmungsfehler ein. Aufgrund der Aussage des Schiedsrichters und der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht fest, dass Hertner den Ball auf der Torlinie zweifelsfrei mit dem Kopf und nicht mit der Hand gespielt hatte.
Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers generell eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, zumal der Weltfußballverband FIFA grundsätzlich die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters schützt. Einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht.
Auszug
Quelle: DFB