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Gemeinsame Mitteilung der Gremien des FC Erzgebirge Aue e.V.

In einer gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates, Vorstandes und Ehrenrates vom 08. März 2022 wurde die Lage unserem Vereins diskutiert.  Die Beratung verlief kritisch konstruktiv und soll auf diese Weise periodisch fortgesetzt werden.  
 
Als Ergebnis einer folgenden Aufsichtsratssitzung und Vorstandssitzung ist Folgendes festzuhalten:
 
1. Der Aufsichtsrat beschloss gemäß § 16 Abs. 5 Satzung des FC Erzgebirge Aue e.V. den vorgelegten Etat / Planung im Rahmen der Finanzplanungen bezüglich Zulassung/ Lizenzierung zur 2.Bundesliga und 3.Liga für die Saison 2022/23. 
 
2. Der Vorstand wird alle Anstrengungen unternehmen, um die sportliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereines zu sichern und weiter auszubauen. In Hinblick auf die möglichen sportlichen Szenarien wurden bereits entsprechende Planungen erarbeitet, welche im Verlauf der weiteren Spielzeit entsprechend forciert werden. Dies soll durch eine qualifizierte sportliche Leitung, einen leistungsstarken Kader und eine verbesserte Struktur gesichert werden. Die Gremien können dazu kurzfristige finanzielle Entscheidungen treffen, falls dies notwendig wird. 
 
3. Die Mitgliederversammlung wird laut Satzung §11 Absatz 2 in der 2. Jahreshälfte explizit im Oktober 2022 stattfinden. Die Wahl des Wahlausschusses/Ehrenrates wird satzungsgemäß (§14 Absatz 1 und 2) im Rahmen der Mitgliederversammlung durchgeführt.
 
4. Fazit: Die Gremien (Ehrenrat/Aufsichtsrat/Vorstand) werden mit großer Geschlossenheit die Vereinsstabilität sichern, ständige Verbesserungen vornehmen und den Verein schützen. Dabei sollen Sponsoren, Mitglieder und Fans mit einbezogen werden. 
 

Glück Auf!
 
Die Gremien des FC Erzgebirge Aue e.V.