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Hinweise für unser Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf

Herzlich Willkommen im Erzgebirgsstadion!

Am Sonntag bieten wir wie gewohnt ab 11:00 Uhr unseren Pendelbusverkehr vom Anton-Günther-Platz zum Erzgbirgsstadion und nach Spielende wieder zurück!

Stadionöffnung: 11:30 Uhr

Spielbeginn: 13:30 Uhr

Für den Zutritt zum Erzgebirgsstadion ist laut gültigem Hygienekonzept einen GGG-Nachweis notwendig, also ob geimpft, genesen oder getestet. Im Falle eines Tests (kein Selbsttest!), darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein.
Alle GGG-Nachweise - ausgenommen Kinder im Alter bis zu 6 Jahren - werden vor dem Zugang zum Erzgebirgsstadion an den Kassenbereichen kontrolliert.

Möglichkeiten für einen Test am Wochenende in Aue:

Samstag:  9:00 bis 18:00 Uhr - im Simmel Center Aue

Sonntag: 10:00 bis 13:00 Uhr - Anton Günther Platz Aue (wir empfehlen sich vorher online zu registrieren, somit ist eine schnellere Abwicklung möglich! Das Testergebnis gibt es dann direkt per Mail aufs Handy. Eine Registrierung vor Ort ist auch möglich, dauert aber etwas länger.

Möglichkeiten für einen Test am Wochenende in Lößnitz:

Sonntag: 8:30 bis 11:00 Uhr - Teststelle an der Erzgebirgshalle (Bitte mit Voranmeldung unter: 0172-7742523)

Möglichkeiten für einen Test am Wochenende in Stollberg:

Samstag: 9:00 bis 14:00 Uhr - Tischlein Deck dich GmbH  – Auer Str. 46

Sonntag: 10:00 bis 12:00 Uhr - - Tischlein Deck dich GmbH  – Auer Str. 46

Eine Online-Registrierung beschleunigt auch hier die Abwicklung des Tests.

Eintrittskarten:

Seit dem 02.09.21 läuft bereits der Ticketvorverkauf für das Heimspiel gegen Düsseldorf.
Karten können über unsere Homepage, sowie in unserem „FanShop am Stadion“ gekauft werden.
Eine Personalisierung der Karten ist zwingend erforderlich!


Es wird am Spieltag keine Tageskassen geben.

  • Die Zusatzkarten für Block H aus der Saison 20/21 sind nicht mehr gültig!
  • Unser Kidsclub bleibt am Spieltag geschlossen.


Am Spieltag besteht auf dem gesamten Gelände des Erzgebirgsstadions die Pflicht zum Tragen eines Mund– und Nasenschutzes, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.