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Information der FCE-Mitgliederverwaltung

In Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 08.11.2019 bitten wir alle Mitglieder folgendes zu beachten:

  • Gemäß der aktuellen Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahl- bzw. stimmberechtigt.
  • Jedes wahl- bzw. stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme; das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  • Die Wahl- und Stimmberechtigung kann nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises vergeben werden. Bitte führen Sie ein weiteres Dokument (z.B. Personalausweis) zur Identifikation Ihrer Person mit sich.
  • Die Wahl- bzw. Stimmberechtigung entfällt bei bestehendem Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages.
  • Offene Mitgliedsbeiträge können vor Ort  bar beglichen und somit die Wahl- bzw. Stimmberechtigung erworben werden.
  • Aufgrund diverser Zahlungsrückstände bzw. Postrückläufer bitten wir nochmals Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu kontrollieren und uns etwaige Änderungen mitzuteilen.
  • Stichtag für die Anlage neuer Mitglieder ist der 31.10.2019; alle danach angelegten neuen Mitglieder können gerne ihren Beitrag bar entrichten.