Information der FCE-Mitgliederverwaltung
In Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 08.11.2019 bitten wir alle Mitglieder folgendes zu beachten:
- Gemäß der aktuellen Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahl- bzw. stimmberechtigt.
- Jedes wahl- bzw. stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme; das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
- Die Wahl- und Stimmberechtigung kann nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises vergeben werden. Bitte führen Sie ein weiteres Dokument (z.B. Personalausweis) zur Identifikation Ihrer Person mit sich.
- Die Wahl- bzw. Stimmberechtigung entfällt bei bestehendem Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages.
- Offene Mitgliedsbeiträge können vor Ort bar beglichen und somit die Wahl- bzw. Stimmberechtigung erworben werden.
- Aufgrund diverser Zahlungsrückstände bzw. Postrückläufer bitten wir nochmals Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu kontrollieren und uns etwaige Änderungen mitzuteilen.
- Stichtag für die Anlage neuer Mitglieder ist der 31.10.2019; alle danach angelegten neuen Mitglieder können gerne ihren Beitrag bar entrichten.