Informationen der Mitgliederverwaltung
In Vorbereitung der bevorstehenden Wahlen zur Mitgliederversammlung am 01.12.2018 bitten wir alle Mitglieder folgendes zu beachten:
- Gemäß der aktuellen Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahl- bzw. stimmberechtigt.
- Jedes wahl- bzw. stimmberechtigte Mitglied hat 1 Stimme und das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
- die Wahl- und Stimmberechtigung kann nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises vergeben werden. Bitte führen Sie im Zweifelsfall ein weiteres Dokument (z.B. Personalausweis) zur Identifikation Ihrer Person mit sich.
- Die Wahl- bzw. Stimmberechtigung entfällt ebenfalls bei bestehendem Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages.
- Offene Mitgliedsbeiträge können vor Ort bar beglichen werden und somit die Wahl- bzw. Stimmberechtigung erworben werden.
- Aufgrund diverser Zahlungsrückstände bzw. Postrückläufer bitten wir ebenfalls nochmals Adressen, Telefonnummern und EMail-Adressen zu kontrollieren und uns etwaige Änderungen mitzuteilen.