Zum Hauptinhalt springen

Informationen der Mitgliederverwaltung

In Vorbereitung der bevorstehenden Wahlen zur Mitgliederversammlung am 01.12.2018 bitten wir alle Mitglieder folgendes zu beachten:

  • Gemäß der aktuellen Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahl- bzw. stimmberechtigt.
  • Jedes wahl- bzw. stimmberechtigte Mitglied hat 1 Stimme und das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  • die Wahl- und Stimmberechtigung kann nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises vergeben werden. Bitte führen Sie im Zweifelsfall ein weiteres Dokument (z.B. Personalausweis) zur Identifikation Ihrer Person mit sich.
  • Die Wahl- bzw. Stimmberechtigung entfällt ebenfalls bei bestehendem Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages.
  • Offene Mitgliedsbeiträge können vor Ort  bar beglichen werden und somit die Wahl- bzw. Stimmberechtigung erworben werden.
  • Aufgrund diverser Zahlungsrückstände bzw. Postrückläufer bitten wir ebenfalls nochmals Adressen, Telefonnummern und EMail-Adressen zu kontrollieren und uns etwaige Änderungen mitzuteilen.