Zum Hauptinhalt springen

„RäucherMÄNNEL“ lädt ein: Corona-Schnelltests kostenlos | 3G-Regel gilt auch für Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim

Für unser Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim (Sonntag, 07.11.2021 I 13.30 Uhr) setzen wir weiter auf die 3G-Regel. Die Corona-Schnelltests sind an diesem Tag für alle Besucher kostenlos. Wer ein gültiges Ticket für diese Partie hat, kann sich am Samstag
und Sonntag am Erzgebirgsstadion einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Kosten für die Schnelltests übernimmt unser Kapitän Martin Männel. Das Geld stammt aus dem Erlös der RäucherMÄNNEL-Aktion. Die 250 handsignierten Figuren waren innerhalb von
vier Tagen ausverkauft.

„Es ist mir persönlich ein großen Anliegen, dass uns nicht nur die geimpften und genesenen Fans im Stadion unterstützen dürfen, sondern auch die getesteten. Und dass der Stadionbesuch auch für diese Zuschauer bezahlbar bleibt!“ Martin Männel, Kapitän FC Erzgebirge Aue

Getestet wird am Samstag und Sonntag am Kassencontainer auf dem Stadionvorplatz.

  • Samstag, den 06.11.21 von 14 bis 17 Uhr
  • Sonntag, den 07.11.21 von 9 bis 11 Uhr

Für den Zugang zum Erzgebirgsstadion bleibt zum Spiel gegen Heidenheim die 3G-Regelung bestehen.

  • Genesen: Der Besitz eines Genesenennachweises (> 28 Tage / < 6 Monate)
  • Geimpft: Der Besitz eines vollständigen Impfnachweises (>14 Tage nach Zweitimpfung)
  • Getestet: Ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 („Testnachweis“), der nicht älter als 24 Stunden ist (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) - KEIN Selbsttest

Alle 3G-Nachweise werden vor dem Zugang zum Erzgebirgsstadion an den Kassenbereichen kontrolliert.

Von der nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung ab einem Schwellenwert von 35 geltenden 3G-Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ausgenommen. Sie fallen grundsätzlich unter keine Testpflicht. Für Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita- Coronaverordnung in der Schule unterliegen, ist in § 4 Abs. 4 der Sächsischen Corona- Schutz-Verordnung eine Ausnahme geregelt. Sie brauchen das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht gesondert nachweisen.
 

Fotos: Martin Männel (privat)