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Wichtige Mitgliederinformation zur Beitragsabbuchung

Wir möchten alle Mitglieder informieren, dass die Zahlung des Mitgliedsbeitrages zukünftig immer kalenderjährlich erfolgen wird, so dass bei einer halbjährlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres und bei einer jährlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages zum 01.01. eines Jahres der Beitrag eingezogen wird. Um diesen Zahlrhythmus für die Zukunft realisieren zu können, wurden die Mitgliedsbeiträge anteilig bis zum 30.06.2018 (bei halbjährlicher Zahlung) sowie 31.12.2018 (bei jährlicher Zahlung) abgebucht.  Durch personelle Veränderungen kam es bei der Abbuchung von den Mitgliedsbeiträgen zu Verzögerungen, sodass der durchgeführte Einzug der Beiträge für die Monate April, Mai und Juni 2018 erfolgte. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Darüber hinaus bitten wir nochmals zu beachten, dass uns im Falle der Zahlung eines ermäßigten Mitgliedsbeitrages immer die aktuellen Nachweise für die Ermäßigung wie z. B. Studien- oder Schulbescheinigung etc. vorliegen müssen. Nach Ablauf des vorliegenden Nachweises erfolgt eine automatische Umstellung der Beitragszahlungen auf Vollzahler.