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Beitragsordnung

Beitragsordnung des FC Erzgebirge Aue e.V.  (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

  1. Der Vorstand legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Gebühren mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
Mitgliedsbeitrag /Mitgliedsform/ Beitragshöhe:

 

Klasse
01) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Euro 45,--
02) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Euro 96,--
03) Ermäßigte Mitglieder (Azubis, Studentinnen & Studenten, Personen mit Schwerbehinderung) nach Vorlage entsprechende Nachweise Euro 45,--    
04) Familienbeitrag, 2 Erwachsene und 1 Kind Euro 216,--
05) Familienbeitrag, 2 Erwachsene und 2 Kinder Euro 240,--
06) Familienbeitrag, 2 Erwachsene und 3 Kinder Euro 240,--
07) Familienbeitrag, 1 Erwachsener und 2 Kinder Euro 144,--
08) Familienbeitrag, 1 Erwachsener und 3 Kinder Euro 144,--
09) Ehrenmitglieder beitragsfrei
10) lebenslange Mitgliedschaft, 1 Erwachsener Euro 1.946,-- (Einmalzahlung) 

 

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) zum 01.01.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  6. Die Beitragsklasse 10 wird nur einmalig im Aufnahmejahr erhoben. Danach erfolgt eine lebenslange Beitragsfreistellung.
  7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. 
  8. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,-- pro Mahnung erhoben.
  9. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  10. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgabenerheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
  11. Mitglieder die ihren Beitragspflichten bei Fälligkeit nicht nachgekommen, sind von der Ausübung sämtlicher Mitgliedschaftsrechte für die Dauer des Verzuges ausgeschlossen. Ein Mitglied, dass trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung fällige Mitgliedsbeiträge, Umlagen oder Ordnungsgelder nicht zahlt, kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

 

§ 4 Gebühren
o    Sporthalle im Stadiongelände 
o    Fitnessraum in der Sporthalle
o    Sauna in der Sporthalle
o    Rasenplatz/Kunstrasenplatz im Stadiongelände und Sport- und Freizeitzentrum

 

Die Nutzungspauschale beträgt je Teilnehmer pro Monat Euro 5,--.

 

  1. Für die Nutzung der vereinseigenen Anlagen ist ein Nutzungsvertrag mit Gültigkeit für ein Jahr zwischen Verein und Nutzer auszustellen.
  2. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  3. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§ 5 Vereinskonto
Bank:    Erzgebirgssparkasse
IBAN:    DE93 8705 4000 0725 0314 92
BIC:    WELADED1STB
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

 

Diese Betragsordnung ist gültig durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2023 und tritt am 01.01.2024 in Kraft.